Studiengänge

Bachelor- und Masterstudiengänge Lehramt mit Studienfach Mathematik (ab Erstimmatrikulation Wintersemester 2011/12)

Die Bachelor/Master-Studiengänge sind nun akkreditiert.




Lehramt mit Studienfach Mathematik (Staatsexamen)

(Diese Informationen gelten für die auslaufenden Staatsexamensstudiengänge. Die Informationen zu den Bachelor/Master-Studiengängen (ab Erstimmatrikulation im Wintersemester 2011/12) finden Sie oben.)

Übergangsregelungen LPO 2003

Planung der Standard-Veranstaltungen ab WS 11/12
Wer nach der LPO 2003 auf Staatsexamen studiert und eine einschlägige Veranstaltung nicht erfolgreich abschließt, ehe sie gemäß unserer Planung ausläuft, kann in der zugeordneten Bachelor-Master-Veranstaltung die SWS absolvieren, die Inhalte studieren und den Leistungsnachweis erbringen, und zwar nach wie vor für das Staatsexamen.
Weitere Informationen finden sie hier.

 

Meldung zu einer Examensprüfung in Mathematik

Liebe Kommilitoninnen & Kommilitonen,

es ist mir ein Anliegen, Ihren (und meinen) Aufwand für das Erledigen der Prüfungsbürokratie möglichst gering zu halten. Deswegen geht es in meiner Sprechstunde (Termine s. Internet) bei großem Andrang nach einem Nummernsystem, und deswegen:

1. Das Formular zur Meldung für eine Prüfung in Mathematik findet man auf folgendem Weg durch das Internet: plaz.upb.de / Lehrerbildung / Landesprüfungsamt / Paderborn / Formulare. Dann gehen Sie auf Ihr Lehramt und laden sich nur das Formular herunter, das unter "Prüfungen in Mathematik" zu finden ist, und sonst keines. Dieses Formular ist immer doppelt auszufüllen: ein Exemplar für das Prüfungsamt, eines für mich. Ehe Sie das abgestempelte Formular beim Prüfungsamt abgeben, machen Sie am besten noch eine Kopie für sich selbst.

2. Geben Sie die Prüfungs- und BAFöG-Unterlagen im Mathematik-Didaktik-Sekreta­riat (bzw. im Briefkasten davor) ab, und holen Sie sie einige Tage später wieder ab. Sie können mir die Arbeit erheblich erleichtern, wenn Sie Ihre Unterlagen grundsätzlich in Klarsichthüllen abgeben und auf Heftungen, Frösche u.ä. verzichten.

3. Bei den Prüfungsunterlagen geben Sie Ihre Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer ja automatisch auf dem Meldeformular an.

Bei den BAFöG-Unterlagen dagegen müssen Sie Ihre Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnum­mer extra hinzufügen und außerdem eine Bescheinigung abgeben, aus der die bisherige Dauer Ihres Studiums hervorgeht (z.B. Studienbescheinigung).

4. Erledigte Vorgänge befinden sich grundsätzlich im Mathematik-Didaktik-Sekretariat in der "zuständigen" Schublade.

5. Die Aktion bei mir muss man nicht erst in der Anmeldezeit des Prüfungsamts, sondern kann man auch schon vorher, und zwar am liebsten so früh wie möglich, erledigen.

6. Sie müssen immer sämtliche Scheine (gerne als Kopie) sowie bei GHRG (nicht bei DGS, GyG, BK) außerdem das Mathematik-Zwischenprüfungszeugnis (gerne als Kopie) beifügen.

7. Wiederholerinnen & Wiederholer müssen die ganze Prozedur im nächsten Durchgang leider erneut durchführen, und zwar wieder mit sämtlichen Nachweisen.

8. Bei der Meldung zu einer Prüfung kann maximal ein Schein nachgereicht werden, und zwar ein Praktikums- oder ein Seminarschein. Dagegen kann ein Übungsschein nur in begründeten Ausnahmefällen, d.h. i.d.R. nicht nachgereicht werden. Bei der Meldung zur Schriftlichen Hausarbeit kann gar nichts nachgereicht werden.

9. Wenn das Schulpraktikum oder ein Seminar kurz vor oder während der Anmeldezeit des Prüfungsamts beendet wird und das Ausstellen der Scheine zu lange dauern würde, kann der Nachweis auch dadurch geführt werden, dass die Lehrerin & der Lehrer bzw. die Dozentin & der Dozent der Fachgruppe eine Liste mit den erfolgreichen Teilnehmerinnen & Teilnehmern zur Verfügung stellt. Als potenzieller Prüfling müssen Sie sich aber bei der & dem Lehrenden vergewissern, dass sie & er tatsächlich diesen Weg geht.

In diesem Fall werden Sie gebeten, innerhalb der Anmeldezeit des Prüfungsamts nach Möglichkeit mit der Anmeldung so lange zu warten, bis die Information über Ihr erfolgreiches Absolvieren bei der Fachgruppe eingetroffen ist. Dann kann nämlich sofort die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bescheinigt werden, während sonst der Bearbeitungsaufwand infolge des Nachreichens erheblich höher ist.

10. Wenn Sie einen nachzureichenden Schein schließlich erst nach der Anmeldzeit des Prüfungsamts erwerben, brauchen Sie deswegen nicht noch einmal zum Prüfungsamt zu gehen, sondern reichen den Schein nur bei mir ein oder sorgen dafür, dass die & der Lehrende die Information darüber mir zukommen lässt.

Ich erledige dann Ihre endgültige Zulassung beim Prüfungsamt, und zwar am letzten Tag der Nachreichfrist, und Sie brauchen dazu nichts mehr zu tun. Sehen Sie dann bitte von einer Nachfrage bei mir oder beim Prüfungsamt ab (sie käme eh zu spät). Sie erhalten vom Prüfungsamt unaufgefordert Ihren Zulassungsbescheid.

11. Holen Sie alle Ihre Unterlagen in jedem Fall wieder ab, auch wenn es sich nur um Kopien von Scheinen o.ä. handelt, von denen Sie meinen, dass Sie sie nicht mehr brauchen. Wir möchten nicht Ihren Abfall aufbewahren.

12. Diejenigen, die planen einen Schein nachzureichen und dieses dann doch nicht tun, mögen mir bitte, am besten mit Mail, Bescheid sagen. Wenn ich nichts höre, versuche ich nämlich meinerseits, bis kurz vor Ende der Nachreichfrist mit Mail oder Telefon, in Erfahrung zu bringen, was los ist, und diese Initiative könnte ich mir ja dann sparen.

13. Sobald der Termin Ihrer mündlichen Prüfung feststeht, bekommen Sie diesen vom Prüfungsamt mitgeteilt. Im Umkehrschluss heißt das: Solange Sie keine Nachricht darüber haben, steht der Termin noch nicht fest. Sehen Sie deshalb bitte in jedem Fall davon ab, bei mir oder beim Prüfungsamt nach dem Termin Ihrer mündlichen Prüfung oder nach dem Termin zu fragen, an dem der Termin Ihrer mündlichen Prüfung feststeht.

Mit der Terminplanung kann frühestens begonnen werden, wenn die Nachreichfrist (!) abgelaufen ist, weil erst dann feststeht, wer überhaupt zugelassen wird. Wenn es bei Ihrer Prüferinnen- & Prüferkombination überhaupt Wahlmöglichkeiten gibt, werde ich von mir aus Sie dann mit einer Mail anschreiben und um Ihre Terminwünsche bitten. Da die Meisten erst gegen Ende des Zeitraums geprüft werden wollen, kann ich Ihre Wünsche jedoch natürlich nicht alle erfüllen.

14. Sobald sämtliche Examensklausuren nachgesehen sind, gibt es einen unauffälligen unverbindlichen Aushang in unserem Schaukasten im Trakt D1 mit Matrikelnummern und Noten. Im Umkehrschluss heißt das: Solange Sie keinen Aushang sehen, sind noch nicht sämtliche Examensklausuren nachgesehen. Sehen Sie deshalb bitte in jedem Fall davon ab, bei mir oder beim Prüfungsamt nach Ihrer Klausurnote oder nach dem Termin zu fragen, an dem die Klausurnote feststeht. Die Kolleginnen & Kollegen brauchen zum Nachsehen der Klausuren ihre Zeit (u.a. weil sie noch einen kleinen Nebenberuf haben), und ich weiß nicht, wann sie alle fertig sind.

Wegen der immer größer werdenden Zahl von Prüflingen dauert es mit dem Nachsehen der Klausuren leider immer länger. Sie brauchen sich nicht prophylaktisch innerhalb der Anmeldezeit des Prüfungsamts für eine Wieder­holung im nächsten Durchgang anzumelden, sondern haben nach der offiziellen Mitteilung Ihres Ergebnisses durch das Prüfungsamt noch 14 Tage Zeit für eine solche Meldung.

15. Leider wird zunehmend die sog. Freischuss-Regelung genutzt. ─ Bitte bereiten Sie sich bereits bei der ersten Prüfung so gut vor, dass eine zweite Prüfung nicht erforderlich ist und uns die zusätzliche Arbeit erspart bleibt.

Mit herzlichen Grüßen,
Peter Bender

Zuständigkeiten

Zuständig für Studienberatung, Examensanmeldungen, Studienbescheinigung für die BAFöG-Stelle, Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen, usw. für die Studiengänge DGS, GHRG, LPwU, LPS, LSI sowie für den mathematikdidaktischen Anteil (also z.B. nicht BAFöG) der Studiengänge GyG, BK und SII ist

Prof. Dr. Peter Bender
E-Mail
Homepage
Raum: D2.247

Sekretariat:
Sandra Cochran
Tel.: 05251/60-3223
Raum: D2.2332

Für alle Fragen, Bescheinigungen usw. zu den Studiengängen GyG, BK, LSII außer wenn es um mathematikdidaktische Themen geht) ist zuständig

Prof. Dr. Eike Lau
E-Mail
Homepage
Tel.: 05251/60-2610

Zuständigkeiten außerhalb des mathematischen Instituts:

Examen

Zwischenprüfung

BAFöG

Staatliches Prüfungsamt

Zentrales Prüfungssekretariat

BAFöG-Stelle

Fürstenweg 15

33102 Paderborn

Universität

Hauptgebäude, Trakt C3

Universität

Gebäude ST


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